Inzidenzwert: 115,2 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist
notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird. Zudem sollte es ein Testkonzept für
regelmäßige Tests der Mitarbeiter geben.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute
wieder schließen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 122,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen inzidenzunabhängig durchgeführt werden. Es besteht keine Testpflicht.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 117,8 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht
zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.
zum
Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 129,8 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist
notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute
wieder schließen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 116,6 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Es wird ein Testkonzept erstellt, welches ab
01.04.2021 vorgesehen ist.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 108,4 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist
notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 129,7 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist
notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird. Es besteht zudem eine Testpflicht
für die MitarbeiterInnen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 95,3 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 98,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht
zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 119,9 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht
zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute
wieder schließen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 93,7 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 61,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
zum
Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 169,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute
wieder schließen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 134,8 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Es besteht keine Testpflicht.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 62,4 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute
wieder schließen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI
Inzidenzwert: 221,5 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute
wieder schließen.
zum Nachlesen.
Quelle RKI