- Ultraschallgeräte
- Lasergeräte
- IPL Geräte
- Hochfrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte
Da die Bezeichnungen sehr allgemein sind und Sie möglicherweise nicht wissen, ob bzw. unter welche
Technologie das von Ihnen eingesetzte Gerät fällt, ermitteln Sie den exakten Gerätenamen und fragen
Sie uns, oder – falls das Gerät nicht von IONTO-COMED sein sollte – den entsprechenden
Hersteller. Es kann durchaus sein, dass Geräte mit mehreren Funktionen von der VO mehrfach betroffen sind.
Die meisten in der professionellen Kosmetik eingesetzten Geräte überschreiten die in der VO vorgegebenen
Grenzwerte und sind somit betroffen.
Viele der vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen werden Sie wahrscheinlich bereits erfüllen. Hier die Auflistung
aus der Verordnung (§ 3 Absatz 1; unter Anlage ist auch ein Gerät zu verstehen):
Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass
- die Anlage gemäß Herstellerangaben ordnungsgemäß am Betriebsort installiert wird,
- die anwendende Person in die sachgerechte Handhabung der Anlage eingewiesen wird,
- die anwendende Person prüft, ob die Anlage für die jeweilige Anwendung geeignet ist,
- die anwendende Person die Anlage vor jeder Anwendung auf ihre Funktionsfähigkeit und
ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft,
- die Anlage durch Personal, das über die erforderlichen gerätetechnischen Kenntnisse
verfügt, insbesondere durch Inspektion und Wartung unter Berücksichtigung der Angaben des
Herstellers sowie durch Einhaltung der gerätespezifischen Normen so instandgehalten wird, dass der
sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet ist,
- die Person, an der nichtionisierende Strahlung angewendet wird, von der anwendenden Person vor der
Anwendung beraten und aufgeklärt wird, insbesondere über
- die Anwendung und ihre Wirkungen,
- gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen der Anwendungen,
- mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen,
- die individuelle Situation, die zur Festlegung der relevanten Anwendungsparameter führt, und
- die mögliche Notwendigkeit einer vorherigen fachärztlichen Abklärung.
- die Person, an der nichtionisierende Strahlung angewendet wird, vor Nebenwirkungen
geschützt wird, um mit der Anwendung verbundene Risiken zu vermeiden oder zu minimieren,
- Dritte vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung durch Vorkehrungen
geschützt werden.
Es sind alle Ultraschallgeräte mit Schallintensitäten von mehr als 0,05 Watt pro cm² am Auge oder von mehr als
0,1 Watt pro cm² am übrigen Körper unabhängig von der Frequenz betroffen. Daher fallen – wie
bei den meisten anderen Herstellern auch – alle Ultraschallgeräte von IONTO-COMED unter den Anwendungsbereich
der NiSV.
Bei RF-Geräten handelt es sich um Hochfrequenzgeräte. Es sind vom Gesetzgeber Grenzwerte definiert. Wenn diese
überschritten werden, fällt das Gerät darunter. Grob gesagt fallen fast alle RF-Geräte darunter, es sei denn, es
handelt sich um Endkundengeräte für den Heimgebrauch. RF-Geräte zur thermischen Fettgewebereduktion oder der
Behandlung von Gefäßveränderungen dürfen ab dem 31.12.2020 nur noch von approbierten Ärzten angewendet werden.
Einschränkungen gibt es keine. Die Needling-Technologie fällt nicht unter die Bestimmungen der NiSV.
Sie dürfen diese Geräte ohne Einschränkung weiter benutzen. Da sie unter die Bestimmungen der NiSV fallen,
müssen Sie als AnwenderIn bis 31.12.2022 eine Fachkunde nachweisen. Die Geräte müssen bis zum 31.03.2021 auch
gemeldet werden.
Bei diesem Gerät handelt es sich um ein Kalt-Plasma-Gerät, welches nicht unter die Bestimmungen der NiSV fällt.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei Multifunktionsgeräten jede einzelne Funktion dahingehend zu prüfen ist, ob
sie unter die VO fällt. Ggf. sind mehrere Fachkundenachweise zu erbringen. Der Skin Regulator basiert auf einem
Wirkprinzip, welches nicht unter die NiSV fällt. Der Galvano ist ein Gleichstromgerät und wird nicht zur
Stimulation eingesetzt. Für keine Funktion des Gerätes ist die Fachkunde nachzuweisen.
Weder Tätowieren noch PMU oder Microblading sind von der NiSV betroffen. Wegen dieser Behandlungen müssen Sie
nichts unternehmen.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass sich die NiSV primär an die Anwender, also an Sie richtet. Alle IONTO-COMED
Geräte dürfen auch in Zukunft in den Behandlungen weiter eingesetzt werden. Wir informieren unsere KundInnen,
was sie zu erfüllen haben. Gerne unterstützen wir Sie bei Rückfragen.
Der Skin Regulator basiert auf einem Wirkprinzip, welches nicht unter die NiSV fällt. Ein Abrasionsgerät fällt nicht
unter die NiSV. Wenn es sich um ein Kombinationsgerät mit Ultraschall handelt, müssen Sie bis 31.12.2022 die
Fachkunde „Ultraschall“ nachweisen.
- Ultraschallgeräte
- Lasergeräte
- IPL Geräte
- Hochfrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte
Da die Bezeichnungen sehr allgemein sind und Sie möglicherweise nicht wissen, ob bzw. unter welche Technologie das von Ihnen eingesetzte Gerät fällt, ermitteln Sie den exakten Gerätenamen und fragen Sie uns, oder – falls das Gerät nicht von IONTO-COMED sein sollte – den entsprechenden Hersteller. Es kann durchaus sein, dass Geräte mit mehreren Funktionen von der VO mehrfach betroffen sind. Die meisten in der professionellen Kosmetik eingesetzten Geräte überschreiten die in der VO vorgegebenen Grenzwerte und sind somit betroffen.
Es besteht eine Meldepflicht spätestens 14 Tage vor Inbetriebnahme eines Gerätes. Geräte, die bereits vor dem 31.12.2020 genutzt werden, müssen bis zum 31.03.2021 gemeldet sein.