Vorlagen für NiSV-geforderte Dokumente zur Behandlungs- und Gerätedokumentation sowie ein Meldeformular zur Anzeige Ihres Geräts bei der zuständigen Behörde.
WICHTIGE DOKUMENTENVORLAGEN GEMÄß DER NiSV (Strahlenschutzverordnung) – Stand April 2022
Das Gerätebuch können Sie einfach selbst für Ihr NiSV-pflichtiges Gerät ausfüllen. Sie erfüllen damit die
Anforderungen an die Dokumentation der Anlage gemäß §3 der NiSV und Sie können das Gerätebuch zur Vorlage bei
Anfragen von Behörden benutzen. Ein Gerätebuch zur Anzeige bei der Behörde können Sie sich bei uns gratis
anfordern; Sie erhalten umgehend einen Link zum Herunterladen der Datei:
Ihr NiSV-pflichtiges Gerät muss gemäß §3 Absatz 3 der NiSV an Ihre zuständige Behörde gemeldet werden. Dafür
können Sie unser Meldeformular benutzen. Welche Behörde für Sie zuständig
ist, können Sie dem Link in dem Meldeformular entnehmen.
Der Gesetzgeber möchte ein möglichst einheitliches Ausbildungsniveau für die unterschiedlichen Fachkunde Module erreichen. Aus diesem Grund fordert er, die Fachkunde bei einer Schule durchzuführen, die richtlinienkonform schult und deren Prüfung über eine Zertifizierungsstelle abgenommen wird. Solche Zertifizierungsstellen müssen sich zunächst noch akkreditieren lassen. Dies wird weitere Zeit in Anspruch nehmen. Sie sollten also sehr genau abwägen, wo und wann Sie die Fachkunde absolvieren.
Das sollten Sie wissen: Fachmodul Akkreditierung NiSV (PDF; 600 kB)
WO UND WIE KANN ICH MICH WEITER INFORMIEREN UND MAßNAHMEN ERGREIFEN, DAMIT ICH ZUKÜNFTIG DIE BESTIMMUNGEN DER NiSV EINHALTE?
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verband Cosmetic Professional, der ständig mit den zuständigen Ministerien in Verbindung steht und die Interessen der Kosmetiker/innen vertritt.
Stellen Sie uns Ihre noch offenen Fragen zu NiSV.
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