Fachkunde Ultraschall (NiSV)
Fachkundenachweis bequem per Fernstudium
NISV FACHKUNDE ULTRASCHALL BEI IST
Am 31. Dezember 2020 ist die Strahlenschutzverordnung „NiSV“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Kraft getreten. Sie sieht für den Einsatz bestimmter Geräte zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken, der gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen erfolgt, vor, dass ein Nachweis erbracht werden muss. Dieser dokumentiert, dass Sie über die entsprechende Fachkunde verfügen. Nur mit dem Fachkundenachweis dürfen Sie Ihre unter die Strahlenschutzverordnung fallenden Ultraschallgeräte auch weiterhin beispielsweise zur kosmetischen Anwendung, wie Mikromassage, Sonophorese, Körperformung oder Hautverjüngung, betreiben.
STUDIENHEFT UND PRÄSENZPHASE – AUSZUG
ZAHLEN UND FAKTEN
Bitte füllen Sie das nebenstehende Kontaktformular aus.